{"id":1133,"date":"2019-02-26T16:43:18","date_gmt":"2019-02-26T15:43:18","guid":{"rendered":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/?page_id=1133"},"modified":"2019-03-05T16:50:20","modified_gmt":"2019-03-05T15:50:20","slug":"agb-und-datenschutzerklaerung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/agb-und-datenschutzerklaerung\/","title":{"rendered":"AGB und DATENSCHUTZERKL\u00c4RUNG"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:0px;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-image-element fusion-image-align-center in-legacy-container\" style=\"text-align:center;--awb-caption-title-size:var(--h2_typography-font-size);--awb-caption-title-transform:var(--h2_typography-text-transform);--awb-caption-title-line-height:var(--h2_typography-line-height);--awb-caption-title-letter-spacing:var(--h2_typography-letter-spacing);\"><div class=\"imageframe-align-center\"><span class=\" fusion-imageframe imageframe-none imageframe-1 hover-type-none\"><img decoding=\"async\" width=\"144\" height=\"72\" title=\"symbol_agb\" src=\"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/symbol_agb.png\" alt class=\"img-responsive wp-image-1825\"\/><\/span><\/div><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:7px;width:100%;\"><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h2 style=\"text-align: center;\"><span class=\"Stil8\">AGB und Datenschutzerkl\u00e4rung<span class=\"Stil9\"> (Anm.: Pkt. XII)<\/span><\/span><\/h2>\n<\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:7px;width:100%;\"><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-2\"><p align=\"justify\"><strong>Copyright<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Alle Inhalte\/Fotos dieser Website sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<br \/>\nJede Nutzung von Fotos dieser Website bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch Regine Sch\u00f6ttl und muss mit &#8222;\u00a9 Regine Sch\u00f6ttl, Graz&#8220; gekennzeichnet sein. Dar\u00fcberhinaus ist bei Verwendung im Internet die Herstellerbezeichnung als Link zu www.pixelworker.com auszuf\u00fchren.<br \/>\nZur Orientierung hinsichtlich der Nutzungshonorare verweise ich auf die j\u00e4hrlich aktualisierte Brosch\u00fcre &#8222;Bildhonorare&#8220;, herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen.<\/p>\n<p align=\"justify\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen:<\/strong><br \/>\n1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern Regine Sch\u00f6ttl ein Unternehmer im Sinne von \u00a7 1 KSchG als Vertragspartner gegen\u00fcbersteht.<\/p>\n<p>1.2. Regine Sch\u00f6ttl erbringt ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.<\/p>\n<p>1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>1.4. Angebote von Regine Sch\u00f6ttl sind freibleibend und unverbindlich.<\/strong><\/p>\n<p><strong>II. Urheberrechtliche Bestimmungen:<\/strong><br \/>\n2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Lichtbildherstellerin (\u00a7\u00a71, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Regine Sch\u00f6ttl zu. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt.<\/p>\n<p>2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen, wie folgt: Foto: \u201e\u00a9 Regine Sch\u00f6ttl, Graz\u201c und, soferne ver\u00f6ffentlicht, Jahreszahl der ersten Ver\u00f6ffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des \u00a7 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.<\/p>\n<p>2.3 Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderung nach dem der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.<\/p>\n<p>2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellerbezeichnung \/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.<\/p>\n<p>2.5 Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck. Bei Ver\u00f6ffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>III. Eigentum am Filmmaterial \u2013 Archivierung:<\/strong><br \/>\n3.1.1 Analoge Fotografie:<br \/>\nDas Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht der Fotografin zu. Diese \u00fcberl\u00e4sst dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die f\u00fcr die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.<br \/>\nBis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.<br \/>\nDiapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen R\u00fcckstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verf\u00fcgung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>3.1.2 Digitale Fotografie<br \/>\nDas Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf \u00dcbergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdr\u00fccklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft \u2013 sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen \u2013 nur eine Auswahl und nicht s\u00e4mtliche, von der Fotografin hergestellte Bilddateien.<\/p>\n<p>Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.<\/p>\n<p>3.2 Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder \u00e4hnlichen Datentr\u00e4gern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3.3 Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht f\u00fcr die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p>\n<p><strong>IV. Kennzeichnung:<\/strong><br \/>\n4.1 Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.<\/p>\n<p>4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verkn\u00fcpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Daten\u00fcbertragung erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.<\/p>\n<p><strong>V. Nebenpflichten:<\/strong><br \/>\n5.1 F\u00fcr die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt die Fotografin diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Anspr\u00fcchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsanspr\u00fcchen gem. \u00a7 1041 ABGB. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).<\/p>\n<p>5.2 Sollte die Fotografin vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt die Fotografin von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.<\/p>\n<p>5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverz\u00fcglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht sp\u00e4testens nach zwei Werktagen abgeholt, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p><strong>VI. Verlust und Besch\u00e4digung:<\/strong><br \/>\n6.1 Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografin &#8211; aus welchem Rechtstitel immer &#8211; nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Sch\u00e4den. Schadenersatzanspr\u00fcche bestehen nur, wenn vom Gesch\u00e4digten grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. Ersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.<\/p>\n<p>6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner zu versichern.<\/p>\n<p><strong>VII. Vorzeitige Aufl\u00f6sung:<\/strong><br \/>\nDie Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gr\u00fcnden aufzul\u00f6sen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren er\u00f6ffnet oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unm\u00f6glich oder trotz Setzung einer 14t\u00e4gigen Nachfrist weiters verz\u00f6gert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines f\u00e4llig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><strong>VIII. Leistung und Gew\u00e4hrleistung:<\/strong><br \/>\n8.1 Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Sie kann den Auftrag auch &#8211; zur G\u00e4nze oder zum Teil &#8211; durch Dritte ausf\u00fchren lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders f\u00fcr die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.<\/p>\n<p>8.2 F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die Fotografin nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>8.3 Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..<\/p>\n<p>8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\n<p>8.5 Die Fotografin beh\u00e4lt sich &#8211; abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht &#8211; vor, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erf\u00fcllen. Der Vertragspartner hat diesbez\u00fcglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverz\u00fcglich zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind ebenso unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Fotografin schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatzanspr\u00fcchen einschlie\u00dflich von Mangelfolgesch\u00e4den sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von M\u00e4ngeln, sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 3 Monate.<\/p>\n<p>8.6 F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>8.7 F\u00fcr feste Auftragstermine wird nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt 6.1 entsprechend.<\/p>\n<p>8.8 Geringf\u00fcgige Lieferfrist\u00fcberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein R\u00fccktrittsrecht zusteht.<\/p>\n<p>8.9 Allf\u00e4llige Nutzungsbewilligungen der Fotografin umfassen nicht die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung von Tonwerken in jedweden Medien.<\/p>\n<p><strong>IX Werklohn \/ Honorar:<\/strong><br \/>\n9.1 Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Fotografin ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.<\/p>\n<p>9.2 Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<\/p>\n<p>9.4 Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nderungen gehen zu seinen Lasten.<\/p>\n<p>9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<\/p>\n<p>9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrages aus in seiner Sph\u00e4re liegenden Gr\u00fcnden Abstand, steht der Fotografin mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminver\u00e4nderungen (z. B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<\/p>\n<p>9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n<p>9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die M\u00f6glichkeit der Aufrechnung.<\/p>\n<p><strong>X. Lizenzhonorar:<\/strong><br \/>\nSofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<\/p>\n<p><strong>XI. Zahlung:<\/strong><br \/>\n11.1 Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der H\u00f6he von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar\u00a0 &#8211; falls es f\u00fcr den Vertragspartner bestimmbar ist \u2013 nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im \u00dcberweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung der Fotografin vom Zahlungseingang als erfolgt.<\/p>\n<p>11.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<\/p>\n<p>11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Fotografin &#8211; unbeschadet \u00fcbersteigender Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 5 Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz j\u00e4hrlich zu verrechnen.<\/p>\n<p>11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners \u00fcbergehen, geschieht dies erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, au\u00dfer dieser wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, vor.<\/p>\n<p><strong>XII. Datenschutz:<\/strong><\/p>\n<p>Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterf\u00fchrende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und best\u00e4tigt, dass die Fotografin damit die sie treffenden Informationspflichten erf\u00fcllt hat:<\/p>\n<p>Die Fotografin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:<\/p>\n<p>12.1 Zweck der Datenverarbeitung:<br \/>\nDie Fotografin verarbeitet die unter Punkt 12.2 genannten personenbezogenen Daten zur Ausf\u00fchrung des geschlossenen Vertrages und \/ oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der Fotografin, dar\u00fcber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten f\u00fcr die eigene Werbezwecke der Fotografin.<\/p>\n<p>12.2 Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:<br \/>\nDie Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten, n\u00e4mlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 12.1 genannten Zwecke zu erreichen.<\/p>\n<p>12.3 \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:<br \/>\nZu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empf\u00e4nger \u00fcbermittelt, n\u00e4mlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbez\u00fcglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.<\/p>\n<p>12.4 Speicherdauer:<br \/>\nDie personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie dies von vern\u00fcnftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 12.1 genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zul\u00e4ssig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verj\u00e4hrungsfristen potentieller Rechtsanspr\u00fcche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.<\/p>\n<p>12.5 Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:<\/p>\n<p>Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt<\/p>\n<ul>\n<li>zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Fotografin gespeichert hat, um Kopien dieser Daten \u2013 ausgenommen die Lichtbilder selbst \u2013 zu erhalten<\/li>\n<li>die Berichtigung, Erg\u00e4nzung oder das L\u00f6schen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen<\/li>\n<li>von der Fotografin zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten \u2013 sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen \u2013 einzuschr\u00e4nken<\/li>\n<li>unter bestimmten Umst\u00e4nden der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die f\u00fcr das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen<\/li>\n<li>Daten\u00fcbertragbarkeit zu verlangen<\/li>\n<li>die Identit\u00e4t von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten \u00fcbermittelt werden, zu kennen und<\/li>\n<li>bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde Beschwerde zu erheben<\/li>\n<\/ul>\n<p>12.6 Kontaktdaten des Verantwortlichen:<br \/>\nSollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an die ihm namentlich und anschriftlich bekannte Fotografin wenden.<\/p>\n<p><strong>XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin:<\/strong><br \/>\nDie Fotografin ist \u2013 sofern keine ausdr\u00fcckliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht \u2013 berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer T\u00e4tigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdr\u00fcckliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Anspr\u00fcche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie auf Verwendungsanspr\u00fcche gem. \u00a7 1041 ABGB.<br \/>\nDer Vertragspartner erteilt auch unter Ber\u00fccksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin verarbeitet werden.<\/p>\n<p><strong>XIV. Schlussbestimmungen:<\/strong><br \/>\n13.1 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der Fotografin. Im Fall der Sitzverlegung k\u00f6nnen Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>13.2 Allf\u00e4llige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen die Fotografin richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re der Fotografin verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet wurde. Im \u00dcbrigen ist \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.<\/p>\n<p>13.3 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr von Fotografen auftragsgem\u00e4\u00df hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngem\u00e4\u00df, und zwar unabh\u00e4ngig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1133"}],"collection":[{"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1133"}],"version-history":[{"count":7,"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1133\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1837,"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1133\/revisions\/1837"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/pixelworker.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1133"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}